1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle über den Online-Shop metallDEPOT.ch (nachfolgend "Online-Shop") getätigten Bestellungen und abgeschlossenen Verträge zwischen der Ruta Group, Werkstrasse 11, 6102 Malters, Schweiz (nachfolgend "Verkäufer" oder "metallDEPOT") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde").
Als Kunden gelten sowohl Privatpersonen (Konsumenten) als auch Unternehmen (B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Preise und Zuschläge
- Alle Preise von MetallDepot.ch sind in CHF ausgewiesen und freibleibend. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.), exklusive Verpackung, Vorfracht, Rüst- und Transportkosten. Unsere Preise sind grundsätzlich freibleibend und können ohne vorherige Ankündigung an die Marktverhältnisse angepasst werden.
- Die Zuschläge und Ansätze für Verpackung, Rüst-, Abholaufträge, Kleinmengen- und Transportkosten sind abhängig von der jeweiligen Produktgruppe. Die Transportkostenzuschläge gelten nur im Liefergebiet von metallDepot.ch. Für überregionale Lieferungen können die Ansätze angepasst werden. MetallDepot.ch entscheidet über die Versandart (LKW oder Paketversand).
- Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
- Preisänderungen können von metallDepot.ch jederzeit und ohne Vorankündigung vorgenommen werden.
2.1 Generelle Zuschläge und Ansätze
- Kranablad wird mit CHF 22.- je Kranzug verrechnet.
- Wartezeiten auf der Baustelle / am Domizil werden mit CHF 120.-/Std. verrechnet.
- Spezialtransporte mit Überbreiten (>2.5m) und Überlängen (>14.0m) werden anhand der effektiven Kosten verrechnet.
- Prüfbescheinigungen werden wie folgt verrechnet: Werkzeugnis 2.2: CHF 25.00, Werkzeugnis 3.1: CHF 35.00, weitere sinngemäß oder nach Aufwand.
- Postporto, Bahnfracht und Verpackung werden nach den effektiven Kosten verrechnet.
- Bei speziellen Kundenbestellungen (nicht Lagerartikel) werden Porto und Verpackung des Lieferanten 1:1 weiterverrechnet.
- Für Abholaufträge erfolgt auf den Netto-Warenwert ein Vorfrachtzuschlag von 1.5 %, mindestens aber CHF 4.-.
- Transportkostenanteil für LKW-Auslieferungen:
- 4.5% min. CHF 65.- für Stahl- und Metallbauprodukte
- 4.5% min. CHF 30.- für Haustechnik- sowie Eisenwarenprodukte
- 4.5% min. CHF 40.- für Bautechnikprodukte
Notfalleinsätze in der Haus- und Sicherheitstechnik außerhalb der regulären Öffnungszeiten werden mit CHF 100.- pro Einsatz verrechnet.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
3.2. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" (oder einer entsprechenden Formulierung) gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
3.3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendet oder die Ware zum Versand bringt. Die automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
4. Eigentumvorbehalten
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von metallDepot.ch. Wir sind berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in ein öffentliches Register eintragen zu lassen.
5. Gewährleistung und Mängelrüge
5.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu prüfen. Offene Mängel sowie Abweichungen von der Bestellung sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich (per E-Mail mit Fotos) mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unmittelbar nach deren Entdeckung zu rügen.
5.2. Transportschäden: Bei Anlieferung sichtbare Schäden müssen zwingend auf dem Lieferschein des Spediteurs vermerkt werden. Ohne diesen Vorbehalt gilt die Ware als einwandfrei geliefert ("rein quittiert"), und spätere Ansprüche auf Transportschäden sind ausgeschlossen.
5.3. Garantiedauer: Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäss OR (2 Jahre für bewegliche Sachen, 5 Jahre für Sachen, die in ein unbewegliches Werk integriert werden), sofern keine abweichende schriftliche Garantie des Herstellers vorliegt.
5.4. Ausschluss (Weissrost): Von der Gewährleistung explizit ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemässe Lagerung zurückzuführen sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass verzinkte/beschichtete Bleche nicht im feuchten Zustand oder in der Verpackung (im Stapel) im Freien gelagert werden dürfen, da dies zu Kondenswasserbildung und Weissrost führt. Dies stellt keinen Qualitätsmangel dar, sondern einen Lagerungsfehler.
5.5. Liegt ein Mangel vor, hat metallDEPOT die Wahl, diesen durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Ein Anspruch auf Wandelung (Rücktritt) oder Minderung (Preisnachlass) besteht erst, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt. Weitergehende Ansprüche (z.B. für Mangelfolgeschäden, Produktionsausfall, entgangener Gewinn) werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
6. Lieferbedingungen und Übergang von Nutzen und Gefahr
6.1. Liefergebiet und Zufahrt: Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Die Anlieferung setzt voraus, dass die Zufahrt mit einem schweren LKW (bis 40 Tonnen) gewährleistet ist. Ist die Zufahrt nicht möglich, erfolgt die Übergabe am nächstmöglich erreichbaren Ort.
6.2. Lieferung "frei Bordsteinkante": Sofern nicht ausdrücklich eine Kranentladung oder Stockwerkverbringung vereinbart und bezahlt wurde, erfolgt die Lieferung von Speditionsgut (z.B. Dachbleche, Stahlprofile, Garagen) "frei Bordsteinkante".
6.3. Abladung (Wichtig!): Der Kunde ist verpflichtet, für die Abladung schwerer oder sperriger Güter (insbesondere Langgut > 2.5m) geeignetes Personal oder Hilfsmittel (z.B. Gabelstapler) bereitzustellen, sofern keine Entladung durch den Spediteur gebucht wurde. Wartezeiten des Spediteurs, die durch fehlende Abladebereitschaft entstehen, werden dem Kunden nach Aufwand verrechnet.
6.4. Lieferfristen: Angegebene Liefertermine sind Richtwerte und keine Fixtermine, da sie teilweise von der Produktion (Zuschnitt) und externen Spediteuren abhängen. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatzansprüchen.
6.5. Gefahrübergang: Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist. Bei Selbstabholung in Malters geht die Gefahr mit der Bereitstellungsanzeige auf den Kunden über.
7. Rückgaberecht und Stornierung (Widerruf)
7.1. Kein Rückgaberecht für Kundenspezifische Ware: Da ein Grossteil des Sortiments von metallDEPOT (insbesondere Profilbleche, Zuschnitte, Kantteile) individuell nach Kundenspezifikation gefertigt oder zugeschnitten wird, besteht für diese Produkte kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht nach Auftragsfreigabe.
7.2. Rückgabe von Lagerware: Für standardisierte Lagerartikel (z.B. Schraubenpakete, Standard-Zubehör), die nicht individuell bearbeitet wurden, gewährt metallDEPOT ein freiwilliges Rückgaberecht von 10 Kalendertagen nach Erhalt.
7.3. Rücksendebedingungen: Eine Rücksendung von Lagerware wird nur akzeptiert, wenn die Ware unbeschädigt, vollständig, sauber und in der Originalverpackung ist. Die Kosten und das Risiko der Rücksendung trägt der Kunde. Rücksendungen müssen vorgängig per E-Mail angemeldet werden.
7.4. Stornogebühren: Tritt der Kunde vor Auslieferung, aber nach Produktionsstart von einem Auftrag über kundenspezifische Ware zurück, schuldet er metallDEPOT den vollen Kaufpreis, abzüglich allenfalls eingesparter Transportkosten.
8. Zahlungsverzug und Inkasso
8.1. Fälligkeit: Rechnungen sind, sofern auf dem Beleg nicht anders vermerkt, innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
8.2. Verzug: Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf (Verfalltagsgeschäft).
8.3. Verzugszinsen und Mahngebühren: metallDEPOT ist berechtigt, ab Verzugseintritt einen Verzugszins von 5% sowie Mahngebühren von CHF 20.00 pro Mahnung (ab der 2. Mahnung) zu erheben.
8.4. Inkasso: Sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen (z.B. Kosten für Inkassobüros, Anwaltskosten), gehen zu Lasten des Kunden.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Für direkte Schäden haftet metallDEPOT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
9.2. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsausfall, Ansprüche Dritter, Wasserschäden durch unsachgemässe Montage) ist vollumfänglich ausgeschlossen.
9.3. metallDEPOT übernimmt keine Haftung für die statische Eignung der bestellten Produkte für das Bauvorhaben des Kunden. Die Prüfung der Statik und der Eignung obliegt allein dem Kunden oder dessen Architekten/Statiker.
9.4 Für die Farbbestimmung ist ausschliesslich die angegebene RAL-Nummer massgebend. Abbildungen/Renderings dienen der Orientierung und sind nicht farbverbindlich. Geringfügige, handelsübliche Abweichungen aufgrund Material, Oberfläche, Glanzgrad oder Charge stellen keinen Mangel dar.
10. Datenschutz
Die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten erfolgt strikt nach den Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (nDSG). Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung, die integrierter Bestandteil dieser AGB ist.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.2. Anwendbares Recht: Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Malters (Kanton Luzern). metallDEPOT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.